Kosten

Die Kosten für die von SMILE angebotene AD(H)S-Therapie für Kinder/Jugendliche und ihre Eltern/Familien werden von den Jugendämtern der Bezirke als Leistung des KJHG’s (Kinder- und Jugendhilfegesetz) finanziert, wenn ein Fachdienst dies befürwortet. In Frage kommen hier der KJPD (Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst), die EFB (Erziehungs- und Familienberatungsstelle) oder das SIBUZ (Schulpsychologische Beratungsstelle) und in seltenen Fällen der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst (KJDG). In diesen Diensten sind Kinder- und Jugend-PsychiaterInnen und/oder Diplom-Psychologen/innen tätig, deren fachliches Urteil für die Bewilligung notwendig ist. Der große Vorteil dieser Finanzierung ist das sehr viel größere Stundenkontingent und die Möglichkeit, Gruppenangebote zu machen

Alle anderen hier angebotenen Leistungen müssen privat bezahlt werden.

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