Wegweiser

für die Beantragung einer ambulanten Psychotherapie (nach § 27 bzw. § 35a SGB VIII/ KJHG)
"Hilfen zur Erziehung" / „Hilfen für Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht sind“

Für Eltern
Sie haben Interesse und Bedarf für eine ambulante Psychotherapie für Ihr Kind. Gut, dass Sie sich Unter­stützung holen, um Ihrem Kind und sich selbst bei den vorhandenen Entwicklungsproblemen weiterzu­helfen! Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über das weitere Vorgehen.

Rechtliche Situation
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben die Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf psychotherapeutische Hilfe als "Hilfen zur Erziehung" oder "Unterstützung von Kindern, die von seelischer Behinderung bedroht sind (im Rahmen der §§ 27 und 35a KJHG bzw. SGB VIII), wenn dieser Bedarf von einem fachdiagnostischen Dienst des zuständigen (Bezirks-)Amtes festgestellt wird

Beantragung: Wer ist zuständig? Was müssen Sie tun?
Fachdiagnostische Dienste für ambulante Psychothera­pie in Ihrem Bezirk können sein:

In diesen Bera­tungsstellen werden Sie von ÄrztInnen, PsychologInnen beraten und unterstützt. Wenn von diesen Fachleuten ein psy­chotherapeutischer Hilfe­bedarf fest­gestellt wird, können Sie einen An­trag beim Regionalen Sozialen Dienst (RSD) des zuständigen Jugendamtes stellen.

Dieser Dienst ist verantwortlich für die be­vorstehende Hilfeplanung und für die Bewil­ligung der Kostenüber­nahme. Dem voran gehen sog. Probatorische Sitzungen für das Kennenlernen sowie die allgemeine The­rapievorbereitung und -planung in unserer Praxis. Dazu nimmt häufig schon der Fachdienst Kontakt mit dem RSD auf, um in Abstimmung mit diesem solche Stunden zu bewilligen. In Abstimmung mit Ihnen wird dann von uns inhaltlich konkret ein Behandlungs- und ein Kostenplan geschrieben. Danach dauert es in der Regel noch einmal einige Wochen, bis eine Bewilligung vorliegt und die Therapie beginnen kann.

Wie geht es dann weiter?

(A) auf organisatorischer Ebene
Wenn unsere Praxis vom Jugendamt in Form von probatorischen Sitzungen den Auftrag zur Vorbereitung ambu­lanter Psychotherapie bekommt, laden wir zunächst Sie als Eltern zu einem er­sten Gespräch ein, in der Folge dann Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und schließ­lich das Kind allein. Diese Treffen dienen der Klärung Ihres Anliegens, dem Sammeln von Informationen wie evtl. vorhandenen früheren diagnostischen Befunden oder anderen Unterlagen und ggf. zusätzlicher Diagnostik meist in Form eines Begabungs-Tests. In der Folge werden gemeinsam mit Ihnen die Therapiebausteine geplant und danach die notwendigen Anträge dem Fachdienst und dem Jugend­amt zugeleitet.

(B) auf persönlicher Ebene
Bestandteile unserer therapeutischen Ar­beit sind stets sowohl die Arbeit mit dem Kind oder Jugendlichen allein und ggf. auch in der Gruppe als auch die Arbeit mit Ihnen als Eltern und Ihrer ganzen Familie und drittens die Kontaktaufnahme/ggf. Zusammenarbeit mit der Schule.

Dies bedeutet, dass wir nicht nur Ihre Be­reitschaft zur Zusammenarbeit mit uns voraussetzen, sondern zugleich auf Zusammenarbeit zur Verwirklichung von gemeinsam erarbei­teten therapeutischen und erzieherischen Maß­nahmen vertrauen, um Ihr Kind so effektiv wie möglich begleiten und fördern zu können. Zu Ihrer eigenen Unterstützung dient dann unser Eltern-Seminar, das in aller Regel als sehr entlastend und anregend empfunden wird, und die individuellen Beratungstermine, die im Therapiekonzept stets vorgesehen sind.

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